
Als Energieberater für Wohngebäude zeige ich Ihnen bei einer Energieberatung auf, mit welchen Schritten/Sanierungsmaßnahmen Sie am besten Energie einsparen können.
Bei einem Vor-Ort-Termin werden die Daten und der aktuelle energetische Zustand Ihres Gebäudes aufgenommen. Auf dieser Grundlage wird dann der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. In diesem Fahrplan stehen Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren können, um möglichst viel Energie einzusparen. Zu diesen Maßnahmen werden die möglichen und aktuellen Fördermittel aufgezeigt.
Die Ergebnisse werden schriftlich in einem Bericht zusammengefasst, der Ihnen anschließend aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert wird.
Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplan:
- Detaillierte Auskunft über den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes
- Empfehlung zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Energieberatung wird mit 50% gefördert
- 5% mehr Förderung bei der Umsetzung einer Maßnahme aus dem iSFP
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von Wohgebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
Wie wird der iSFP gefördert?
Zuschuss in Höhe von 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass Sie den Vertrag mit uns erst nach Antragstellung schließen dürfen. Alternativ kann der Vertrag vor Antragstellung mit einer Vorbehaltsklausel geschlossen werden, nach der die Wirksamkeit des Vertrags von der Förderzusage des BAFA abhängig ist.
Voraussetzungen für die Förderung
- Ihr Gebäude steht in Deutschland
- der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens 10 Jahre zurück
- das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen
Ablauf des Förderverfahrens
- Wir erstellen für Sie beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude. Nach Prüfung des Antrags erhalten wir einen Förderbescheid.
- Anschließend erstellen wir für Sie den individuellen Sanierungsfahrplan und erläutern Ihnen diesen. Danach erfolgt die Rechnungsstellung, die um den Zuschuss reduziert wird.
- Nach dem Erläuterungsgespräch, müssen wir gemeinsam noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legen wir zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor.
