
Der hydraulischer Abgleich ist ein Verfahren, um die Heizungsanlage zu optimieren.
Bei dem Verfahren wird als Grundlage eine Heizlastberechnung durchgeführt. Anschließend werden die Heizkörper der einzelnen Räume betrachtet. Hierbei wird überprüft, welche maximale Leistung der eingebaute Heizkörper erreichen kann. Weitere Einflussfaktoren sind, die Entfernung der einzelnen Heizkörper zur Heizungspumpe und das Rohrnetz der Heizungsanlage.
Mit der berechneten Heizlast und der Leistung der Heizkörper werden dann die Einstellwerte der Thermostatventile berechnet. Diese Einstellwerte werden dann an den Fachbetrieb Ihres Vertrauens weitergegeben und dieser stellt die Ventile ein. Sollten Ihre Heizkörper noch keine voreinstellbaren Ventile besitzen, müssen diese ebenfalls von einem Fachhandwerker eingebaut werden.
Mit der Durchführung des hydraulischen Abgleichs wird dafür gesorgt, dass eine gleichmäßige Wärmeverteilung in Ihren Wohnräumen stattfindet, d.h. alle Heizkörper werden mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt und alle Heizkörper werden gleichmäßig warm.
Vorteile:
- Die Effizienz der Heizungsanlage steigt
- Die Energiekosten werden gesenkt
- Alle Räume werden gleichmäßig warm
- Es gibt keine Strömungsgeräusche mehr
- Für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs gibt es Fördermittel
Was wird für einen hydraulischen Abgleich benötigt?
- Für das Verfahren A der Heizlastberechnung:
- Baujahr des Gebäudes
- Größe der Wohnfläche
- Für das Verfahren B der Heizlastberechnung:
- Baujahr des Gebäudes
- Grundrisse des Gebäudes
- Sanierungsunterlagen, falls vorhanden
- Heizkörperdaten
- Voreinstellbare Thermostatventile (genaue Typenbezeichnung)
- Daten der Heizungsanlage:
- Daten der Pumpe
- Leistung der Anlage
- Systemtemperaturen
- Leitungsführung der Anlage
Welche Fördervoraussetzungen gelten?
- Die Heizungsanlage muss mind. 2 Jahre alt sein
- Die Heizungsanlage darf nicht älter als 20 Jahre alt sein
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300€ brutto
- Bei dem Einbau einer neuen Heizungsanlage, z.B. einer Wärmepumpe
Es darf nicht die Verpflichtung zur nachträglichen Durchführung des hydraulischen Abgleichs bestehen.
Siehe: Ist der hydraulische Abgleich verpflichtend?
Wie viel Förderung gibt es?
- 15% Förderung (max. 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr)
- Insgesamt maximal 600.000€ pro Jahr
- 5% extra Förderung wenn ein iSFP vorhanden ist
Ist der hydraulische Abgleich verpflichtend?
Ja bei einer Gaszentralheizung unter folgenden Bedingungen:
1. bis zum 30.09.2023:
- in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten
- in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab
1 000 Quadratmeter beheizter Fläche
2. bis zum 15.09.2024:
- in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten
