Steckbrief des Wohngebäudes

Energieausweis

Der Energieausweis kann als Steckbrief eines Gebäudes gesehen werden.

Anhand von verschiedenen Daten gibt er Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Außerdem beinhaltet er Vorschläge zu konstengünstigen Sanierungsmaßnahmen um die Energieeffizienz zu steigern.

Um den energetischen Zustand eines Gebäudes zu beurteilen, ist der Energieausweis hilfreich. Der Energieausweis beinhaltet unter anderem:

  • Gebäudetyp
  • Adresse
  • Gebäudeteil
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr des Wärmeerzeugers
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Energieträger des Wärmeerzeugers
  • Art der Lüftung
  • Anlass der Ausstellung
  • Gültigkeitsdatum

Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis stellt den durchschnittlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre dar und ist nutzerabhängig. Der Bedarfsausweis hingegen stellt den berechneten gebäudespezifischen Verbrauch dar, damit ist der Bedarfsausweis in Bezug auf den energetischen Zustand des Gebäudes aussagekräftiger.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sind Sie dazu verpflichtet möglichen Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis vorzulegen.

Wann darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Ein Verbrauchsausweis darf unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

 

  •  Das Gebäude hat mindestens 5 Wohneinheiten oder
  •  der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt oder
  •  das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. saniert

Was wird für die Erstellung benötigt?

  • Objektadresse
  • Baujahr des Gebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnflächengröße
  • Art der Wärmeerzeugung
  • Wärmeerzeugerdaten (Baujahr/Leistung in KW)
  • Infos über bisher durchgeführte Sanierungen (U-Werte der sanierten Bauteile)
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