
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Dies ist z.B. eine energieeffiziente raumlufttechnische Anlage.
Gefördert werden:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung;
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
Kontrollierte Wohnraumlüftung
Die Aufgaben der kontrollierten Wohnraumlüftung bestehen darin, die Behaglichkeit in den Wohnräumen sicherzustellen und gleichzeitig Kondensatausfall zu verhindern, um möglichen Bauschäden vorzubeugen.
Die Lüftungsanlage sorgt dafür, dass Gerüche, Schadstoffe und Feuchtigkeit aus den Räumen abgeführt werden.
Die kontrollierte Wohnraumlüftung bewegt im Gegensatz zur freien Lüftung genau definierte Luftvolumenströme. Damit wird eine gute Innenraumlauft gewährleistet.
Bei der kontrollierte Wohnraumlüftung gibt es zwei Arten von Systemen. Es gibt die zantrale und die dezentrale Wohnraumlüftung. Die zentrale Lüftung besteht aus einem Abluft- und Zuluftsystem. Das bedeutet, dass zwei Kanalnetze installiert werden, vorzugsweise im Decken- oder Schachtbereich. Ein großer Vorteil der zentralen Lüftung liegt darin, das die warme Abluft aus den Räumen über einen Kreuzstromwärmetauscher die Zuluft für die Räume vorerwärmt. Somit bedarf es weniger Energie um die Zuluft zu erwärmen. Die dezentrale Wohnraumlüftung wird Raumweise, im Außenwandbereich, installiert. Somit wird jeder Raum individuell gesteuert. Auch bei den dezentralen Lüftungsanlagen gibt es die Wärmerückgewinnung. Die großen Vorteile der dezentralen Lüftung sind, die geringen Investitionskosten und der kleine Platzbedarf. Daher ist die dezentrale Wohnraumüftung ideal für die Gebäudesanierung.
Vorteile:
- Schutz vor Pollen und Staub
- Kontinuirlich sauerstoffhaltige Luft
- Abtransport von Schadstoffen aus der Raumluft
Förderkonditionen
Der Fördersatz liegt bei 15%, bzw. mit einem iSFP bei 20%.
Die förderfähigen Kosten sind jährlich auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr und pro Wohneinheit und insgesamt auf 600.000 Euro pro Gebäude begrenzt.
Antragstellung auf Förderung
Die Antragsstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Wenn Sie einen Antrag für die Förderung benötigen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns über den untenstehenden Button (Kontakformular).
