Stand 26.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Planungsbüro TEG

§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für als von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Leistungen der Firma Planungsbüro TEG. Diese gelten ausschließlich. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§ 13 BGB) und gewerblichen Kunden.

§ 2 Angebot – Preise

Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Preise bis zur Beendigung des Auftrags.

Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden.

§ 3 Vertrag

Mit der Angebotsannahme wird automatisch der Auftrag erteilt. Hierzu ist kein weiterer Vertrag notwendig, es sei denn, es ist vom Auftraggeber oder dem Auftragnehmer gewünscht.

§ 4 Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Energieberater notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat die Arbeit zu unterstützen und den Zugang zum Objekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, dem Energieberater unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für den Auftrag von Belang sind.

§ 5 Vergütung

  1. Gemäß § 632 a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar.
  2. Die volle Gebühr wird mit Überreichen des Berichtes oder Ausweises an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.

§ 6 Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber darf, den von ihm in Auftrag gegebenen Bericht bzw. Ausweis nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Berichtes oder Ausweises sind nur dann möglich, wenn der Energieberater sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
  2. Der Energieberater hat an dem von ihm erstellten Berichten, Ausweisen und sonstigen Skizzen, Zeichnungen, Plänen und Schriftstücken ein Urheberrecht.
  3. Sollte der Auftraggeber den Bericht oder Ausweis ohne Einwilligung des Energieberaters an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund das Berichtes oder Ausweises entstehen. Er stellt den Energieberater von Haftungsansprüchen Dritter frei.

§ 7 Kündigung

  1. Eine Kündigung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Energieberater keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Energieberater in seiner Arbeit behindert.
  3. Kommt es zu einer Kündigung des Auftrages, werden alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.